Pflegeheim Herz-Jesu
Kosten
Das Heimentgelt setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen.
Allgemeine Pflegeleistungen:
Dieses Teilentgelt wird für die allgemeinen Pflegeleistungen erhoben. Der jeweilige Satz richtet sich nach der jeweils vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellten Pflegegrade. Der Bewohner erhält entsprechend seines Pflegegrades (mit Ausnahme des Pflegegrades 0) einen festen Zuschuss zu den gesamten Heimkosten von seiner Pflegekasse, der dann bei der monatlichen Abrechnung direkt abgezogen wird.
Unterkunft und Verpflegung:
Dieses Teilentgelt wird für die hauswirtschaftlichen Leistungen berechnet. Hierzu gehören unter anderem die Speisenversorgung sowie die Reinigungsleistungen.
Investivkosten:
Die für Investitionen und Instandhaltung anfallenden Kosten werden in einem weiteren gesonderten Teilentgelt abgerechnet. Abgedeckt sind hierdurch Reparaturen und Anschaffungen, die in unserer Verantwortung als Einrichtung liegen. Reparaturen an den persönlichen Einrichtungsgegenständen der Bewohner zählen jedoch nicht dazu.
Bei Einzelzimmern wird ein Zuschlag von 3,00 € pro Tag erhoben.
Alle oben beschriebenen Entgeltkomponenten werden tagesgenau abgerechnet, so dass die monatlichen Entgelte je nach Länge des Monats variieren können.
Hier gelangen Sie zu einem exemplarischen Finanzierungsbeispiel..