Pflege und Betreuung
Gesundheitliche Versorgungsplanung
für die letzte Lebensphase (auf der Grundlage des §132g Abs. 3 SGB V)
Der Gesetzgeber hat für alle gesetzlich versicherten Menschen, die in einem Alten- und Pflegeheim wohnen, die Möglichkeit zur Beratung zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung gegeben. In dieser Beratung soll es darum gehen, frühzeitig über das Lebensende und das Sterben zu sprechen und ggf. Verfügungen im Sinne von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten etc. zu verfassen. Entscheidend ist der Wille des Bewohners / der Bewohnerin, ob sie dieses Angebot annehmen. Für das Pflegeheim Herz-Jesu ist es ein fester Bestandteil des Angebotes unseres Hauses.
Dieses Angebot wird im Pflegeheim Herz-Jesu von Frau Heike M. Jansen unterbreitet – wenn der Bewohner / die Bewohnerin es möchten. Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt aufzunehmen.